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   BAG, 24.02.1972 - 5 AZR 414/71   

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https://dejure.org/1972,1271
BAG, 24.02.1972 - 5 AZR 414/71 (https://dejure.org/1972,1271)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1972 - 5 AZR 414/71 (https://dejure.org/1972,1271)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 (https://dejure.org/1972,1271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leistungsprämie - Lizenzfußballspieler - Urlaubsentgelt - Zurückverweisung - Bindung des Berufungsgerichts an rechtliche Erwägungen des Revisionsgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1972, 1832
  • DB 1972, 832
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.01.1971 - 5 AZR 339/70

    Spielerzuwendungen - Vertragliche Zusage - Bundesligastatut - Bundesligaausschuß

    Auszug aus BAG, 24.02.1972 - 5 AZR 414/71
    Da lediglich der beklagte Verein Revision eingelegt hat-, kann in der Revisionsinstanz nicht nachgeprüft werden., ob die den Klägern ungünstige Ansicht des Landesarbeitsgerichts über die urlaubsrechtliche Behandlung der sog» Meisterschafts prämien richtig ist oder nicht" Zu prüfen ist in der Revisions - instanz alleinj, ob die sonstigen den Klägern im Berechnungs- Zeitraum gewährten Zuwendungen bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen sindo Diese Prüfung führt im wesentlichen zur Bestätigung des angefochtenen Urteils» 1o Auszugehen ist mit dem Landesarbeitsgericht zunächst davon , daß die Kläger Arbeitnehmer sind0 Der Senat hat Lizenzfußballspieler der Bundesliga bereits in seinem Urteil vom 16o Januar 1971 - 5 AZR 339/70 - (AP Nr" 29 zu § 158 BGB) als Arbeitnehmer angesehen (mit zustimmender Anmerkung in der AP von Schmidt)» Für das hier vorliegende Rechtsverhältnis kann nicht anderes gelten» Die schriftlichen Vereinbarungen der Parteien sind ausdrücklich Arbeitsvertrag und enthalten die typischen Merkmale einer arbeitsrechtlichen Vertragsregelung» Auch die Revision wendet sich nicht gegen die Qualifizierung der Kläger als Arbeitnehmer» 2» Das Landesarbeitsgericht wendet für die Berechnung des Urlaubsentgelts zu Recht § 11 BUrlG an» Nach dieser Vorschrift ist das Urlaubsentgelt aus dem in den letzten 15:: .
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Die den Lizenzspielern der Bundesliga gezahlten Einsatz- und Spiel(Punkt)prämien sind bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub nach § 11 BUrlG zu berücksichtigen (Bestätigung von BAG Urteil vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Lizenzfußballspieler der Bundesliga Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 498/77 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport, zu I 1a der Gründe).

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes und Überstundenvergütungen unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).

    Es handelt sich um Leistungslohn, der - jeweils in unterschiedlicher Höhe - für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt wird (BAG Urteil vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG, zu 4 der Gründe), und nicht um Tantiemen oder Gewinnbeteiligungen.

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92

    Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Lizenzfußballspieler der Bundesliga Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 498/77 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport, zu I 1 a der Gründe).

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes und Überstundenvergütungen unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).

    Es handelt sich um Leistungslohn, der - jeweils in unterschiedlicher Höhe - für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt wird (BAG Urteil vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG, zu 4 der Gründe), und nicht um Tantiemen oder Gewinnbeteiligungen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG, Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).
  • LAG Düsseldorf, 01.09.1997 - 18 Sa 846/97

    Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Lizenzfußballspieler der Bundesliga Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 24.02.1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG; BAG, Urteil vom 17.01.1979 - 5 AZR 498/77 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport).

    Die an den Kläger gezahlten Prämien sind dabei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.11.1992 - 9 AZR 564/91 - (EzA § 11 BUrlG Nr. 33 = AP § 1 BUrlG Nr. 34 = BB 1992, Seite 2508 unter Bestätigung von BAG, Urteil vom 24.02.1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG) zu berücksichtigen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG, Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).
  • LAG Düsseldorf, 01.09.1997 - 18 (3) Sa 847/97

    Berechnung des Urlaubsentgelts für Lizenzfußballspieler

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Lizenzfußballspieler der Bundesliga Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 24.02.1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG; BAG, Urteil vom 17.01.1979 - 5 AZR 498/77 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport).

    Die an den Kläger gezahlten Prämien sind dabei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.11.1992 - 9 AZR 564/91 - (EzA § 11 BUrlG Nr. 33 = AP § 1 BUrlG Nr. 34 = BB 1992, Seite 2508 unter Bestätigung von BAG, Urteil vom 24.02.1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG) zu berücksichtigen.

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 440/90

    Berechnung der Krankenvergütung im Freischichtenmodell

    Für die Höhe des zu ermittelnden Durchschnittsverdienstes kann vom Sinn einer solchen Regelung her nur maßgebend sein, in welchem Umfange im Berechnungszeitraum Arbeitsleistungen erbracht wurden (vgl. zu ähnlichen Erwägungen für die Berechnung des Mutterschutzlohns BAG Urteil vom 8. September 1978 - 3 AZR 418/77 - AP Nr. 8 zu § 11 MuSchG 1968, unter Hinweis auch auf die Berechnungsmethode in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG und die dazu ergangene Entscheidung des BAG vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 229/92

    Berechnung des Urlaubsentgelts von Berufsfußballern - Berücksichtigung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Lizenzspieler der Bundesliga Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - AP Nr. 10 zu § 11 BUrlG; BAG Urteil vom 17. Januar 1979 - 5 AZR 498/77 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Berufssport; Senatsurteil vom 24. November 1992 - 9 AZR 564/91 - AP Nr. 34 zu § 11 BUrlG).
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